Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen
(Matthäus 18, 20)
„Alle Leitung in der Kirche ist demütiger, geschwisterlicher Dienst im Gehorsam gegenüber dem guten Hirten. (...) Die Ausstattung von Leitungsämtern mit Herrschaftsbefugnissen verstößt gegen die Heilige Schrift.“
(Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz)

Mit ihrem Gemeindestrukturgesetz hat die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Rahmenbedingungen für Veränderung der Gemeindestruktur geschaffen, um künftigen Herausforderungen gerecht zu werden. Das Vorhaben der Kirchenleitung, dieses Gesetz um eine Mindestmitgliederzahl zu ergänzen und damit eine Fusion zahlreicher selbständiger Kirchengemeinden zu erzwingen, konterkariert den Charakter des Gesetzes als flexibles Instrument der Strukturentwicklung, es demotiviert das Ehrenamt, schwächt regionale Identität und untergräbt das Prinzip der Freiwilligkeit durch Ausübung von Herrschaft. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz würde damit gegen ihre eigene Grundordnung und das Evangelium verstoßen.

Viele Kirchengemeinden haben ihre Ablehnung dieses Vorhabens in eindeutigen Beschlüssen zum Ausdruck gebracht. Sie haben die Argumente der Kirchenleitung widerlegt, ohne Fusionen würden die Verwaltungskosten steigen oder der Status als Körperschaften öffentlichen Rechts wäre in Gefahr. Sollte die Landessynode trotzdem und wider besseres Wissen eine Mindestmitgliederzahl beschließen, so geht es nur noch um Entmündigung und Enteignung. Für den Fall eines solchen Beschlusses versichern wir uns deshalb gegenseitig: Wir wollen die Kirche im Dorf lassen. Nicht nur die Steine und Balken - auch den Heiligen Geist, der in lebendigen selbständigen Gemeinden wirkt. Wir werden Anordnungen der Kirchenleitung, die zum Verlust der Selbständigkeit unserer Kirchengemeinden führen würden, nicht Folge leisten, sondern das Unrecht öffentlich machen, dagegen protestieren und uns gegen alle diesbezüglichen Maßnahmen wehren, notfalls mit rechtlichen Mitteln.

  • Andreas Haufe, Kirchengemeinde Lennewitz
  • Thomas Kern, Kirchengemeinde Kunow
  • Anne Petrick, Kirchengemeinde Rosenhagen
  • Beate Scheel, Kirchengemeinde Groß Leppin
  • Reinhard Jung, Kirchengemeinde Lennewitz

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